Status: Primecode GmbH – Vertragsrahmen zur Gründung / Gesellschaftervereinbarung
Für die geplante Gründung der Primecode GmbH wird ein eigener Vertragsrahmen vorbereitet.
Die Primeplay GmbH besteht bereits; Jan Owiesniak ist daran nicht beteiligt. Sie ist für die Primecode GmbH relevant, weil sie die Software künftig für eigene Hallen und das Franchise-System nutzen soll.
Die Primecode GmbH soll die eigenständige Technologiegesellschaft für Software, Produktentwicklung, Betrieb und Software-Backbone dieses Systems werden.
Nach aktuellem Stand ist das folgende Modell grundsätzlich konsensfähig und soll rechtlich sowie steuerlich sauber in Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Nebenverträgen umgesetzt werden.
1. Zielstruktur
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Zu gründende Gesellschaft | Primecode GmbH |
| Rechtliche Gesellschafter | Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG |
| Beteiligung Primeplay GmbH | 2/3 der Geschäftsanteile |
| Beteiligung Gefühlt Beta UG | 1/3 der Geschäftsanteile als Anteil der Jan-Owiesniak-Seite |
| Jan-Owiesniak-Seite | Gefühlt Beta UG hält den 1/3-Anteil; Jan Owiesniak ist persönlich CTO-Vertragspartei |
| Geschäftsführung | Jan Driessen ist alleiniger Geschäftsführer |
| Rolle Manuel Neuer | keine operative Pflicht in der Primecode GmbH; wirtschaftliche Zuordnung innerhalb der Primeplay GmbH separat prüfen |
| Rolle Jan Owiesniak | CTO als Privatperson / natürliche Person mit operativer Produkt- und Technologieverantwortung |
| CTO-Anstellung / Gehalt | Gehalt an Jan Owiesniak privat über Arbeits- / Dienstvertrag |
| Ausschüttungen Jan-Owiesniak-Seite | Ausschüttungen auf diese 1/3-Beteiligung fließen an Gefühlt Beta UG |
| Primeplay-interne Zuordnung | interne wirtschaftliche Zuordnung des 2/3-Anteils innerhalb der Primeplay GmbH separat prüfen und regeln |
| Startfinanzierung | 35.000 EUR Working Capital fließen von Primeplay GmbH in Primecode GmbH |
| Zweck Startfinanzierung | Liquidität für Aufbau, Betrieb und CTO-Vergütung |
Die rechtliche Beteiligungsstruktur lautet 2/3 Primeplay GmbH und 1/3 Gefühlt Beta UG. Die wirtschaftliche Zuordnung innerhalb der Primeplay GmbH, insbesondere zwischen der Jan-Driessen-Seite und der Manuel-Neuer-Seite, wird separat geprüft.
Gehalt und Beteiligung bleiben getrennt: CTO-Gehalt an Jan Owiesniak privat; Ausschüttungen auf den 1/3-Anteil fließen an Gefühlt Beta UG.
Jan Owiesniaks Beitrag liegt in CTO-Rolle, technischem Know-how, Produktaufbau und künftiger Softwareentwicklung. Bestehende Software, Komponenten oder Rechte werden aktuell nicht eingebracht; die künftig entwickelte Software wird im IP- und Lizenzvertrag der Primecode GmbH zugeordnet.
2. Finanzierung / Working Capital
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Betrag | 35.000 EUR fließen von Primeplay GmbH in Primecode GmbH |
| Nutzung | vollständig als Liquidität für Aufbau, Betrieb und CTO-Vergütung nutzbar |
| Stammkapital | auch soweit der Betrag als Stammkapital eingezahlt wird, entsteht kein separates Sperrkonto |
| Haftkapital | eingezahltes Stammkapital liegt auf dem Konto der Primecode GmbH, bleibt aber rechtlich gebundenes Haftkapital |
| Zulässigkeit | Verwendung muss rechtlich zulässig bleiben und darf keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auslösen |
| Ersteinzahlung | initial ist voraussichtlich 50% Einzahlung des Stammkapitals geplant |
| Keine persönliche Rückzahlung Jan Owiesniak | für Jan Owiesniak entsteht keine persönliche Rückzahlungsverpflichtung; Verpflichtungen liegen nur auf Gesellschaftsebene |
Das Working Capital dient vorrangig Jan Owiesniaks CTO-Vergütung, technischem Aufbau und laufendem Betrieb. Weitere Personalstellen oder operative Zusatzkosten werden daraus nur finanziert, wenn die Primecode GmbH Jan Owiesniaks Vergütung, Gehaltsstaffeln und True-up aus eigenen wiederkehrenden Softwareumsätzen tragen kann; Vertrieb und vertriebsnahe Ressourcen laufen bis dahin über die Primeplay GmbH.
3. Benötigte Regelungsebenen
Folgende Verträge werden getrennt, aber aufeinander abgestimmt erstellt.
| Regelungsebene | Muss regeln |
|---|---|
| Gesellschaftsvertrag / Satzung | Gründung der Primecode GmbH mit 2/3 Primeplay GmbH und 1/3 Gefühlt Beta UG, Jan Driessen als alleiniger Geschäftsführer, normale Beschlusslogik und Reserved Matters mit Zustimmung beider rechtlicher Gesellschafter |
| Gesellschaftervereinbarung | Preferred Cap, Überschussverteilung, Reporting, Deadlock, Mediation, Leaver / Call / Abfindung und Schutz vor einseitiger Entwertung oder Verschiebung der Beteiligungen |
| IP- und Lizenzvertrag | Zuordnung der künftig entwickelten Software zur Primecode GmbH, Rechteübertragung durch Jan Owiesniak, Nutzungsrechte der Primeplay GmbH, Source-Code-Zugriff, Daten, Weiterbetrieb und Lizenzgrenzen |
| Arbeits- / Dienstvertrag Jan Owiesniak | persönliche CTO-Rolle, Startgehalt, ARR-Gehaltsstufen, True-up, Rückstufungslogik, Arbeitsumfang, Kündigung, Nebentätigkeiten und Verantwortungsbereich |
| Intercompany-Vertrag Primeplay GmbH / Primecode GmbH | buchungsbasierte Software-Fee mit 3,5% Floor, höhere Fee-Sätze, vollständige Weiterleitung, Setup- / Hardwareumsätze der Primecode GmbH, Umgehungsschutz, Zahlungsfluss, ARR-Zuordnung, Datenzugriff, Reporting, Support, Betrieb und Kostenverrechnung |
4. Vergütung Jan Owiesniak
Jan Owiesniaks Gehalt ist operative Vergütung für Aufbau, Betrieb und Software-Backbone der Primecode GmbH. Es ist ausdrücklich kein vorgezogener Gewinnanteil.
Qualifiziertes ARR steuert nur Gehaltsstufen und True-up. Ausschüttungen erfolgen nicht auf Basis von ARR, sondern nur aus tatsächlich verfügbarem freiem Modell-Überschuss nach Abschnitt 7.
Setup- und Hardwareumsätze werden nicht pauschal ausgeschlossen: Wiederkehrende oder jährlich vertraglich kalkulierbare Primecode GmbH Leistungen daraus zählen zum qualifizierten ARR; einmalige Setup- / Hardwaremargen zählen zum Modell-Überschuss.
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Startgehalt | 4.000 EUR brutto p.m. / 48.000 EUR p.a. |
| Einordnung | Mid-Level-Start, bewusst liquiditätsschonend |
| Rolle / Arbeitsumfang | CTO-Verantwortung für Produktaufbau, Architektur, Entwicklung, Betrieb, technische Dokumentation und Software-Backbone; Details zu Verfügbarkeit und Nebentätigkeiten in Arbeits- / Dienstvertrag |
| Gehaltsempfänger | Jan Owiesniak ist der einzige Gehaltsempfänger, bis weitere vergütete Rollen zulässig sind |
| Weitere vergütete Rollen | erst zulässig, wenn Gehalt inkl. AG-Kosten, Gehaltsstaffeln, True-up-Reserve und direkte Betriebskosten für mindestens 6 Monate gedeckt bleiben; sonst nur mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG |
| Qualifiziertes ARR | buchungsbasierte Software-Fees ab 3,5% Floor, weitergeleitete höhere softwarebezogene Fee-Sätze, Software- / Transaktionsfees aus POS, Shop, Equipment-Checkout oder 3rd-Party-Marktplatz sowie wiederkehrende oder jährlich vertraglich kalkulierbare Primecode GmbH Setup-, Hardware-, Integrations- oder Betriebsleistungen |
| Nicht qualifiziertes ARR | einmalige Setup- / Hardwareumsätze ohne wiederkehrende Komponente, reine Durchlaufposten, Umsätze ohne Primecode GmbH Marge, überfällige Forderungen, unverbindliche LOIs / Prognosen und reine Warenumsätze ohne Software- / Transaktionsfee |
| MRR / Hallenzahlen | MRR dient nur der monatlichen Einordnung; Hallenzahlen sind reine Rechenhilfen |
| Stabilitätsnachweis | 2 voll bezahlte Monate ohne Kündigung oder wesentliche Zahlungsstörung, in beide Richtungen |
| Hochstufung | nach Stabilitätsnachweis über der jeweiligen ARR-Schwelle; Gehaltsdifferenz inkl. AG-Kosten wird reserviert und danach rückwirkend ausgezahlt |
| Rückstufung | nach Stabilitätsnachweis unter der aktuellen ARR-Schwelle; keine automatische Rückstufung bei kurzfristigen Schwankungen |
| Wirkung Rückstufung | nur für die Zukunft ab Folgemonat; keine Rückforderung und kein negativer True-up |
| Untergrenze | keine Reduzierung unter 48.000 EUR p.a., außer mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG oder wenn die Primecode GmbH ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen sonst nicht erfüllen kann |
5. Gehaltsstaffel
Rechenannahme:
400.000 EUR qualifiziertes Buchungsvolumen x mindestens 3,5% Software-Fee je Buchung = mindestens 14.000 EUR ARR der Primecode GmbH pro Hallenäquivalent. Hallenäquivalente sind reine Rechenhilfen.
| Gehaltsniveau | ARR der Primecode GmbH p.a. | Worst-Case-Hallenäquivalent | Jan Owiesniak Gehalt p.m. | Jan Owiesniak Gehalt p.a. |
|---|---|---|---|---|
| Mid | 0 EUR | 0 Hallen | 4.000 EUR | 48.000 EUR |
| Senior | 70.000 EUR | 5 Hallen | 4.500 EUR | 54.000 EUR |
| Lead | 112.000 EUR | 8 Hallen | 5.500 EUR | 66.000 EUR |
| Head | 140.000 EUR | 10 Hallen | 6.500 EUR | 78.000 EUR |
| Staff | 168.000 EUR | 12 Hallen | 7.500 EUR | 90.000 EUR |
| CTO | 210.000 EUR | 15 Hallen | 10.000 EUR | 120.000 EUR |
6. Preferred Cap / Überschussbeteiligung
Die Jan-Driessen-Seite und die Manuel-Neuer-Seite erhalten auf der Ausschüttungsseite einen vorrangigen und klar begrenzten Ausgleich. Die Umsetzung muss rechtlich sauber abgebildet werden, obwohl Primeplay GmbH den 2/3-Anteil hält.
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Preferred Cap Jan-Driessen-Seite | 60.000 EUR p.a. |
| Preferred Cap Manuel-Neuer-Seite | 60.000 EUR p.a. |
| gemeinsamer Preferred Cap | 120.000 EUR p.a. |
| Verhältnis | entspricht Jan Owiesniaks finalem CTO-Gehalt |
| Mitwachsen | Cap wächst nicht automatisch mit Jan Owiesniaks Gehalt |
| Carry-forward | nicht ausgeschöpfte Beträge verfallen zum Geschäftsjahresende; kein Vortrag in Folgejahre |
| Vorzugslogik | freier Modell-Überschuss geht zuerst bis 60.000 EUR p.a. an die Jan-Driessen-Seite und bis 60.000 EUR p.a. an die Manuel-Neuer-Seite; zusammen maximal 120.000 EUR p.a. |
| Danach | weiterer freier Modell-Überschuss folgt der rechtlichen Beteiligung: 2/3 Primeplay GmbH und 1/3 Gefühlt Beta UG |
| Ausschüttungen Jan-Owiesniak-Seite | Ausschüttungen auf den 1/3-Anteil der Jan-Owiesniak-Seite fließen an Gefühlt Beta UG |
| Abweichende Gewinnverteilung | falls eine andere Verteilung gewünscht ist, muss sie ausdrücklich in Satzung oder Gesellschaftervereinbarung geregelt werden |
Logik: Gehalt vergütet CTO-Arbeit. Der Preferred Cap gleicht die Jan-Driessen-Seite und die Manuel-Neuer-Seite vorrangig auf der Ausschüttungsseite aus. Erst danach folgt weiterer freier Überschuss der rechtlichen Beteiligungsquote, sofern keine abweichende Gewinnverteilung ausdrücklich geregelt wird.
Die rechtliche und steuerliche Umsetzung erfolgt in der Gesellschaftervereinbarung, z.B. über Gewinnverwendung, schuldrechtliche Ausschüttungsabrede oder eine andere geeignete Struktur. Der Cap ist jährlich begrenzt, wächst nicht automatisch mit Jan Owiesniaks Gehalt und darf Gehalt und Beteiligung nicht verdeckt verrechnen.
7. Modell-Überschuss
Der Modell-Überschuss ist die Rechengröße für Preferred Cap und spätere Ausschüttungen. ARR / MRR steuern Gehalt und Reporting; ausschüttungsrelevant ist nur tatsächlich verfügbarer und rechtlich / steuerlich ausschüttungsfähiger Überschuss.
Zieldefinition:
Freier Modell-Überschuss =
tatsächlich vereinnahmte Software-, Transaktions-, Setup-, Hardware- und Integrationsumsätze der Primecode GmbH
- direkt zugehörige Hardware-, Setup-, Integrations-, Waren- und Durchlaufkosten
- Arbeitgeberkosten Jan Owiesniak
- direkte Infrastruktur- und Betriebskosten
- reservierter Gehalts-True-up
- rechtlich / steuerlich notwendige Rücklagen
Enthalten sind auch vereinnahmte Software- / Transaktionsfees aus Buchung, POS, Shop, Equipment-Checkout oder 3rd-Party-Marktplatz sowie Primecode GmbH Margen aus Setup, Hardware, Integration, Betrieb oder Device-Management.
Nicht enthalten:
- Gastronomie-, Getränke-, Shop-, Merchandise- oder Equipment-Umsätze, soweit die Primecode GmbH daran keine Software- / Transaktionsfee verdient
- reine Durchlaufposten
- direkt weiterbelastete Hardware-, Waren-, Setup- oder Integrationskosten ohne Primecode GmbH Marge
- überfällige Forderungen
- unverbindliche LOIs / Prognosen
Negative Modell-Überschüsse lösen keinen Nachholanspruch und keinen Preferred-Cap-Vortrag aus. Gesetzliche Verlustvorträge, Rücklagen und Ausschüttungssperren bleiben unberührt.
8. Abgrenzung Primeplay GmbH / Primecode GmbH
Die Abgrenzung zwischen Primeplay GmbH und Primecode GmbH ordnet Softwareumsätze, Daten, IP und Betreiberbeziehungen wirtschaftlich eindeutig der Primecode GmbH zu.
| Thema | Zielregelung |
|---|---|
| Vertragsstruktur | Betreiber-, Franchise- und Softwareverträge ordnen Softwareumsätze eindeutig der Primecode GmbH zu. Direkte Fakturierung durch Primecode GmbH oder Weiterleitung über Primeplay GmbH ist möglich; der Anspruch der Primecode GmbH bleibt erhalten. |
| Betreibergruppen | Die Regelung gilt für eigene Hallen der Primeplay GmbH, Franchise-Betreiber und spätere Partner-Betreiber. Partner-Betreiber sind Padel-Hallen-Betreiber außerhalb des Franchises, die im 3rd-Party-Marktplatz geführt werden. |
| Fee-Basis | Es gibt keine pauschale Fee nur wegen Halle, Franchise-Zugehörigkeit oder Betreiber-Listing. Die Software-Fee entsteht pro über die Software abgewickelter Buchung / Transaktion auf den jeweiligen Netto-Buchungs- / Transaktionswert. |
| Fee-Satz | 3,5% ist der Mindest-Fee-Satz / Floor, nicht der Cap. Höhere Fee-Sätze bleiben möglich und werden im Pricing / Intercompany-Vertrag geregelt. Eine Reduzierung unter 3,5% ist nur als Reserved Matter mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG möglich. |
| Vollständige Weiterleitung | Erhebt Primeplay GmbH einen höheren wirtschaftlich softwarebezogenen Fee-Satz, wird der volle Betrag an Primecode GmbH weitergeleitet. Ein Spread zwischen vereinnahmter und weitergeleiteter softwarebezogener Fee ist ausgeschlossen. |
| Umgehungsschutz | Softwarebezogene Fees dürfen nicht durch Umbenennung, Bündelung oder Verrechnung als Franchise-, Service-, Plattform-, Buchungs-, Marketplace-, Betreiber-Fee oder sonstige Kostenposition der Primecode GmbH entzogen werden. Echte nicht softwarebezogene Entgelte müssen klar getrennt, marktüblich und im Reporting nachvollziehbar sein. |
| Qualifiziertes ARR | Zur Primecode GmbH zählen wiederkehrende Software-Fees, weitergeleitete höhere softwarebezogene Fees, Software- / Transaktionsfees aus Buchung, POS, Shop, Equipment-Checkout oder 3rd-Party-Marktplatz sowie wiederkehrende oder jährlich vertraglich kalkulierbare Primecode GmbH Setup-, Hardware-, Integrations- oder Betriebsleistungen. |
| Nicht umfasst | Umsatzsteuer, reine Durchlaufposten, direkt weiterbelastete Hardware-, Waren-, Setup- oder Integrationskosten ohne Primecode GmbH Marge, Sponsoring und Events ohne Software-Buchung zählen nicht zum qualifizierten ARR. Einmalige Primecode GmbH Margen aus Setup, Hardware oder Integration zählen zum Modell-Überschuss, aber nur bei wiederkehrender oder jährlich kalkulierbarer Vertragslogik zum ARR. Gastronomie-, Getränke-, Shop-, Merchandise- und Equipment-Umsätze zählen nur insoweit, wie Primecode GmbH dafür eine Software- / Transaktionsfee erhält; der Warenumsatz bleibt Betreiberumsatz, soweit nichts anderes vereinbart wird. |
| Eigene Starthallen | Die buchungsbasierte Software-Fee gilt ab der ersten über die Software abgewickelten Buchung, auch für eigene Hallen der Primeplay GmbH, insbesondere für die erste und zweite Halle, mit denen das Projekt startet. |
| Abrechnung / Fälligkeit | Monatliche Abrechnung auf Basis der abgewickelten Buchungen / Transaktionen und der darauf erhobenen Software-Fees; Zahlung oder interne Weiterleitung an Primecode GmbH spätestens 14 Tage nach Monatsende. |
| Daten / Reporting | Betreiber-, Buchungs-, Verkaufs-, Transaktions-, Spieler- und Nutzungsdaten sind für Betrieb, Reporting, Support und Produktentwicklung der Primecode GmbH zugänglich; Datenschutz und Exportrechte werden geregelt. |
| Betrieb / Support | Hosting, Wartung, Incident-Prozesse, Supportumfang und SLA werden zwischen Primeplay GmbH und Primecode GmbH verbindlich abgegrenzt. |
| Partner-Nutzung | Standardisierte Softwareverträge mit Partner-Betreibern sind innerhalb des vereinbarten Geschäftsmodells möglich. Exklusive Sonderrechte, White-Label-Deals, IP-Übertragungen oder strategische Drittverwertung sind Reserved Matters mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG. |
Primeplay GmbH kann wirtschaftlich wachsen, ohne dass Softwareumsätze, IP oder Softwarewert der Primecode GmbH in die Primeplay GmbH verschoben werden. Das 35.000 EUR Working Capital verlängert sich nicht durch Hallenwachstum allein, sondern nur durch tatsächlich an Primecode GmbH fließende Softwareumsätze.
9. IP, Quellcode und Software-Rechte
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Background-IP | Jan Owiesniak bringt aktuell keine bestehende Software, Komponenten oder Rechte ein; Standardtools, Open-Source-Bibliotheken und Drittkomponenten werden als Dritt-IP abgegrenzt |
| Foreground-IP | im Kontext der Primecode GmbH neu entwickelte Software gehört der Primecode GmbH |
| Persönliche Rechteübertragung Jan Owiesniak | Jan Owiesniak räumt der Primecode GmbH alle erforderlichen Rechte an künftig im Rahmen seiner CTO-Tätigkeit entwickelter Software, Dokumentation, Architektur und sonstigen Arbeitsergebnissen ein |
| Nutzung durch Primeplay GmbH | Primeplay GmbH erhält eine exklusive, zweckgebundene Lizenz für eigene Hallen und das Franchise-System |
| Unterlizenzierung | Unterlizenzen an Franchise-Nehmer nur im Rahmen des vereinbarten Intercompany- / Franchise-Modells |
| Lizenzentgelt | laufende Nutzung durch Primeplay GmbH, Franchise-Betreiber und spätere Partner-Betreiber mindestens über den buchungsbasierten 3,5% Fee-Floor; höhere wirtschaftlich softwarebezogene Lizenz- oder Software-Fees werden vollständig an Primecode GmbH weitergeleitet |
| Lizenzdauer / Kündigung | Laufzeit, Kündigung, Datenherausgabe, Weiterbetrieb und Übergangsfristen bei Streit oder Vertragsende schützen Primeplay GmbH, Betreiber, Franchise-Partner, Primecode GmbH und beide rechtlichen Gesellschafter; Entzug wesentlicher Nutzungsrechte nur nach vereinbarter Kündigungs- und Reserved-Matter-Logik |
| Source-Code-Zugriff | Repository-Zugriff, Dokumentation und Übergabeprozesse werden verbindlich geregelt |
| Asset Sale | Verkauf / Übertragung von Software, Quellcode, Kundenverträgen oder Betriebsassets nur als Reserved Matter mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG |
| Konzerntransfer | Übertragung an Primeplay GmbH, Gefühlt Beta UG, verbundene Unternehmen oder Dritte nur als Reserved Matter mit Zustimmung beider rechtlicher Gesellschafter |
| Liquidation / Einstellung | IP darf nur als Reserved Matter mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG verwertet, übertragen oder stillgelegt werden |
10. Governance / Reserved Matters
Jan Driessen ist alleiniger Geschäftsführer. Primeplay GmbH hält 2/3 der Anteile; Gefühlt Beta UG hält den 1/3-Anteil der Jan-Owiesniak-Seite; Jan Owiesniak übernimmt persönlich die operative CTO-Rolle.
Ziel: Das Tagesgeschäft bleibt handlungsfähig. Kernentscheidungen mit Wirkung auf Beteiligung, Vergütung, IP, Softwarewert oder Intercompany-Logik werden gemeinsam entschieden.
Laufende Geschäftsführung innerhalb genehmigter Budgets, Produktgrenzen und bestehender Verträge kann Jan Driessen ohne zusätzliche Zustimmung ausüben. Normale Gesellschafterbeschlüsse ohne Reserved-Matter-Bezug brauchen keine zusätzliche Zustimmung der Gefühlt Beta UG.
Reserved Matters sind abschließend die folgenden Kernentscheidungen. Sie erfordern die Zustimmung beider rechtlicher Gesellschafter, also Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG. Primeplay GmbH kann Reserved Matters trotz 2/3-Beteiligung nicht allein beschließen. Jan Driessen darf sie auch als Geschäftsführer nicht ohne diese Zustimmung abschließen, vollziehen oder faktisch umsetzen.
| Bereich | Nur zustimmungspflichtig, wenn es betrifft |
|---|---|
| Beteiligung / Schutzrechte | Änderung der 2/3- und 1/3-Beteiligung, Stimmrechte, Gewinnrechte, Beteiligung über Gefühlt Beta UG, Preferred-Cap-Logik oder sonstiger Beteiligungsabreden |
| Kontrollwechsel Gefühlt Beta UG | Verkauf, Abtretung, Belastung oder sonstiger Kontrollwechsel bei Gefühlt Beta UG, soweit die wirtschaftliche Kontrolle über die Jan-Owiesniak-Seite betroffen ist |
| Vergütung / CTO-Rolle | Änderung, Kürzung, Aussetzung oder wesentliche Anpassung von Gehaltsmodell, True-up, CTO-Rolle oder Verantwortungsbereich |
| Working Capital / Personal | Verwendung des 35.000 EUR Working Capitals außerhalb von CTO-Vergütung, technischem Aufbau und Betrieb; zusätzliche Mitarbeiter oder Freelancer, solange Gehalt inkl. AG-Kosten, Gehaltsstaffeln, True-up-Reserve und direkte Betriebskosten nicht für mindestens 6 Monate gedeckt bleiben |
| Verwässerung / Finanzierung | Kapitalerhöhungen, Wandeldarlehen, ESOP / VSOP, neue Anteilsklassen, stille Beteiligungen, Gesellschafterdarlehen, Sicherheiten oder Fremdfinanzierungen außerhalb eines vorher von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG genehmigten Finanzierungsrahmens |
| IP / Quellcode | Verkauf, Übertragung, Verpfändung, Exklusivlizenz, Open-Sourcing oder sonstige Verwertung wesentlicher Software, Quellcodes, Repositories, Daten oder Betriebsassets |
| Beziehung zur Primeplay GmbH | Software-Fee, Fee-Satz, vollständige Weiterleitung höherer softwarebezogener Fees, ARR-Zuordnung, Lizenzrechte, Datenrechte, Kostenverrechnung oder Related-Party-Transactions außerhalb der vereinbarten Intercompany-Logik |
| Strategie / Produktkern | Aufgabe der Primecode GmbH, grundlegender Produktwechsel, Outsourcing der Kernentwicklung oder Verlagerung des Softwarewerts in eine andere Gesellschaft |
| Geschäftsführung / Zugriff | Bestellung weiterer Geschäftsführer oder Änderung der Geschäftsführungsbefugnisse, soweit Jan Owiesniaks Rechte, Finanzdatenzugriff, Repository-Zugriff, IP oder Vergütung betroffen sind |
| Anteilsübertragung | Verkauf, Belastung, Treuhand, Unterbeteiligung oder sonstige wirtschaftliche Weitergabe von Anteilen |
| Leaver / Call / Abfindung | Auslösung, Änderung, Bewertung oder Durchsetzung von Rückkaufs-, Abtretungs-, Einziehungs- oder Abfindungsrechten |
| Liquidation / Umwandlung / Exit | Liquidation, Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Asset Sale oder Verkauf wesentlicher Geschäftsgrundlagen |
Keine Reserved Matters sind:
- normale operative Entscheidungen innerhalb des genehmigten Budgets
- normale Kunden-, Lieferanten-, Hosting-, Tool- oder Dienstleisterverträge im laufenden Betrieb
- standardisierte Softwareverträge mit Partner-Betreibern innerhalb der vereinbarten Preis-, Lizenz- und Vertragslogik
- laufende Produktpriorisierung innerhalb des vereinbarten Produktkerns
- Support, Wartung, Bugfixing, Releaseplanung und technische Detailentscheidungen
- Buchhaltung, Steuerberaterkommunikation, Zahlungsverkehr und Verwaltung im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb
- Abstimmungen mit der Primeplay GmbH innerhalb der bereits vereinbarten Intercompany-Logik
Zur Klarstellung:
- Laufende Geschäftsführung: Jan Driessen, solange innerhalb Budget, Rolle, Produktumfang und vereinbarter Verträge.
- Normale Gesellschafterbeschlüsse: keine zusätzliche Zustimmung der Gefühlt Beta UG, sofern kein Reserved Matter betroffen ist; gesetzliche Mindestmehrheiten bleiben unberührt.
- Reserved Matters: nur mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG.
- Gemeinsame Zustimmung gilt nur für die oben definierten Kernentscheidungen.
11. Deadlock und Mediation
Ein Deadlock liegt vor, wenn bei einer Reserved Matter oder sonstigen zustimmungspflichtigen Kernentscheidung keine Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG zustande kommt.
| Punkt | Zielregelung |
|---|---|
| Status quo | bis zur Lösung keine einseitige Umsetzung der blockierten Maßnahme |
| Operativer Betrieb | Support, Hosting, Sicherheit, Zahlungen, Reporting und genehmigte Budgets laufen weiter |
| Erste Eskalation | interne Klärungsrunde zwischen Primeplay GmbH / Jan Driessen und Gefühlt Beta UG / Jan Owiesniak, z.B. innerhalb von 10 Arbeitstagen |
| Mediation | wenn keine Einigung entsteht, wird ein neutraler Mediator beauftragt |
| Mediator-Auswahl | gemeinsam; falls keine Einigung entsteht, Benennung durch IHK, Rechtsanwaltskammer, Steuerberaterkammer oder eine vergleichbare neutrale Stelle |
| Frist | Mediation z.B. innerhalb von 30 Tagen ab Beauftragung |
| Kosten | hälftig zwischen Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG oder über Primecode GmbH, soweit rechtlich und steuerlich zulässig |
| Kein Leaver-Auslöser | Deadlock, Mediation oder berechtigte Nichtzustimmung lösen keine Call Option, keinen Bad-Leaver-Fall und keine Abwertung der Beteiligung aus |
| Geschützte Positionen | IP, Quellcode, Repository-Zugriff, Gehalt, Working Capital, Software-Fee, Datenzugriff und Lizenzrechte bleiben geschützt |
| Scheitern der Mediation | weitere neutrale Eskalation vorsehen, ohne automatische Entwertung der Jan-Owiesniak-Seite |
12. Leaver, Call Option, Einziehung und Abfindung
Die Satzung der Primeplay GmbH enthält breite Einziehungs-/Zwangsabtretungs- und Buchwert-Abfindungslogik. Für die Primecode GmbH passt das nicht unverändert, weil der wesentliche Wert in IP, ARR, Kundenbeziehungen und Goodwill entstehen kann.
Ziel: Echte schwere Pflichtverletzungen werden geregelt. Normale Rollen-, Budget-, Umsatz-, Strategie-, Deadlock- oder Mediationsthemen dürfen Beteiligungen nicht entwerten.
Da Gefühlt Beta UG die Beteiligung hält und Jan Owiesniak persönlich die CTO-Leistung erbringt, wird die Leaver-Logik auf beide Ebenen abgestimmt. Persönliche Pflichtverletzungen von Jan Owiesniak wirken nur in eng definierten Bad-Leaver-Fällen auf die von Gefühlt Beta UG gehaltene Beteiligung. Eine automatische Call Option wegen Rollenänderung, Umsatzentwicklung oder Streitfall gibt es nicht.
| Thema | Zielregelung |
|---|---|
| Kein automatisches Vesting | keine laufende Rückerwerbsmechanik im Basismodell |
| Kein automatischer Anteilsverlust | Kündigung, Änderung oder Wegfall der CTO-Rolle führt nicht automatisch zu Anteilsverlust oder Rückkauf |
| Gefühlt Beta UG | Call Option nur bei eng definiertem Bad-Leaver-Fall von Jan Owiesniak, vereinbartem Exit oder nicht genehmigtem Kontrollwechsel bei Gefühlt Beta UG |
| Kein Leaver-Fall durch Budget / Umsatz | Budgetmangel, niedriger ARR, ausbleibende Umsätze oder verzögerter Produktaufbau lösen keinen Leaver-Fall aus |
| Kein Leaver-Fall durch Streit / Zustimmungsschutz | strategischer Streit, Deadlock, Mediation, Ablehnung einer Reserved Matter oder berechtigte Ausübung von Informations- und Zustimmungsschutzrechten lösen keine Call Option, keinen Bad-Leaver-Fall und keine Abwertung aus |
| Bad Leaver | nur eng definierte schwere Pflichtverletzung, z.B. vorsätzliche Schädigung, Betrug / Untreue, grober nachgewiesener IP-Verstoß, schwere Geheimhaltungspflichtverletzung oder beharrliche Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung und Heilungsfrist |
| Kein Bad Leaver | ordentliche Kündigung, Rollenwechsel, Krankheit, Budgetmangel, niedriger Umsatz, Meinungsverschiedenheiten, Deadlock, Mediation, Nichtzustimmung zu Reserved Matters oder Abberufung / Rollenänderung durch Primeplay GmbH |
| Good Leaver | ordentliche Kündigung, Krankheit, einvernehmlicher Rollenwechsel, Abschaffung / Änderung der CTO-Rolle durch Primeplay GmbH oder Exit ohne Bad-Leaver-Grund; keine strafende Bewertung, kein Discount |
| Bewertung | bei Rückkauf / Einziehung nicht nur Buchwert; Softwarewert, ARR, Kunden, IP und Goodwill werden berücksichtigt |
| Bewertungsverfahren | Bewertung durch unabhängigen, auf Software- / SaaS-Unternehmen spezialisierten Sachverständigen; bei Uneinigkeit Benennung durch IHK, Steuerberaterkammer oder eine vergleichbare neutrale Stelle |
| Zahlung | Zahlungsmodalitäten werden so geregelt, dass weder Liquidität der Primecode GmbH noch wirtschaftlicher Abfindungswert unangemessen belastet werden |
Eine reine Buchwert-Abfindung wie in § 20 des Vertrags der Primeplay GmbH passt für die Primecode GmbH nicht ohne Weiteres, weil stille Reserven, Software-IP, ARR und Goodwill sonst nicht angemessen abgebildet werden.
13. Wettbewerbsverbot
Das Wettbewerbsverbot aus dem Vertrag der Primeplay GmbH wird nur eingeschränkt übernommen. Es soll den padelbezogenen Softwarekern der Primecode GmbH schützen, ohne bestehende oder nicht-padelbezogene Tätigkeiten zu blockieren.
- Begrenzung auf padelbezogene Kernsoftware der Primecode GmbH
- ausdrückliche Ausnahme bestehender Tätigkeiten von Jan Owiesniak und Gefühlt Beta UG, insbesondere Gefühlt Beta UG, Jan Owiesniak Freiberufliche Softwareentwicklung, Fragfitty, Studio und sonstige nicht-padelbezogene Softwareprodukte
- keine pauschale Blockade allgemeiner Softwareentwicklung, AI, Fitness-, Studio-, Lead- und Plattformprodukte
- nachvertragliches Wettbewerbsverbot nur mit klarer rechtlicher Grundlage, angemessener Dauer, sachlichem Umfang und angemessener Kompensation
- keine mittelbare Einschränkung, die unabhängige, nicht konkurrierende Softwarearbeit faktisch verhindert
14. Berichtswesen und Kontrollrechte
Das Reporting soll schlank bleiben, aber Gehalt, True-up, Preferred Cap und Überschussbeteiligung nachvollziehbar machen.
Monatlich reichen:
- ARR / MRR der Primecode GmbH und relevante Veränderung zum Vormonat
- Buchungs- / Transaktionsvolumen und an Primecode GmbH gezahlte oder weitergeleitete Software-Fees
- Setup-, Hardware-, Integrations- und sonstige Primecode GmbH Umsätze, getrennt nach ARR-Anteil, einmaliger Marge und Durchlaufkosten
- Working-Capital-Stand
- aktuelle Gehaltsstufe / True-up-Stand Jan Owiesniak
- Preferred-Cap-Stand und freier Modell-Überschuss
Bei Unklarheiten, Abweichungen, Streit oder auf berechtigte Nachfrage besteht Einsichtsrecht in die relevanten Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge, Buchhaltungsdaten und Betreiber- / Transaktionsauswertungen. Die Einsicht kann direkt oder über Steuerberater / Rechtsanwalt erfolgen.
Monatsreport jeweils spätestens 10 Arbeitstage nach Monatsende.
15. Abgrenzung zur Satzung der Primeplay GmbH
Die Satzung der Primeplay GmbH ist nur Vergleichsmaterial. Sie wird nicht automatisch übernommen, weil Jan Owiesniak nicht an der Primeplay GmbH beteiligt ist und die Primecode GmbH eine eigenständige Softwaregesellschaft werden soll.
Für die Primecode GmbH gelten eigenständige Regeln. Aus der Satzung der Primeplay GmbH werden insbesondere nicht pauschal übernommen:
75%-Mechaniken, soweit sie normale Beschlüsse blockieren oder Reserved Matters verwässern- breites Wettbewerbsverbot
- automatische Zwangsabtretung / Einziehung bei Rollenstreit, Budgetmangel, Deadlock, Mediation oder Ausübung von Zustimmungsschutzrechten
- reine Buchwert-Abfindung ohne Berücksichtigung von Software-IP, ARR, Kundenbeziehungen und Goodwill
- Schiedsgerichtsregelung ohne klare Vorgaben zu Kosten, Geschwindigkeit, Eilrechtsschutz, Verfahrensort und einstweiligen Maßnahmen
16. Konkreter Arbeitsauftrag
Arbeitsauftrag: Bitte erstellen Sie einen Vertragsentwurf für die Primecode GmbH, der:
- Primecode GmbH mit 2/3 Primeplay GmbH und 1/3 Gefühlt Beta UG abbildet.
- Jan Driessen als alleinigen Geschäftsführer festhält; Gefühlt Beta UG hält den 1/3-Anteil der Jan-Owiesniak-Seite und Jan Owiesniak bleibt persönlich CTO-Vertragspartei.
- Das Working Capital von 35.000 EUR vollständig nutzbar für Aufbau, Betrieb und CTO-Vergütung regelt.
- Klarstellt, dass Stammkapital kein Sperrkonto ist, aber rechtlich gebundenes Haftkapital bleibt und nur zulässig verwendet werden darf.
- Jan Owiesniaks persönliche CTO-Vergütung regelt und ihn als einzigen Gehaltsempfänger festhält, bis weitere vergütete Rollen finanzierbar sind, ohne Gehalt inkl. AG-Kosten, Gehaltsstaffeln, True-up-Reserve und direkte Betriebskosten für mindestens 6 Monate zu unterschreiten.
- Jan Owiesniaks Gehaltsmodell mit ARR-Stufen, qualifiziertem ARR, True-up und Rückstufungslogik bei nachhaltigem ARR-Rückgang abbildet; wiederkehrende oder jährlich vertraglich kalkulierbare Primecode GmbH Setup-, Hardware-, Integrations- oder Betriebsleistungen zählen zum qualifizierten ARR.
- Den Preferred Cap von 60.000 EUR p.a. für die Jan-Driessen-Seite und 60.000 EUR p.a. für die Manuel-Neuer-Seite rechtlich / steuerlich sauber umsetzt und klarstellt, dass nicht ausgeschöpfte Cap-Beträge zum Jahresende verfallen.
- Die Überschussbeteiligung oberhalb des Caps nach rechtlicher Beteiligung regelt: 2/3 Primeplay GmbH und 1/3 Gefühlt Beta UG; abweichende Gewinnverteilung nur bei ausdrücklicher Regelung.
- Primecode GmbH als Eigentümer der Foreground-IP und Primeplay GmbH als exklusiven, zweckgebundenen Lizenznehmer für eigene Hallen und das Franchise-System abgrenzt.
- die buchungsbasierte Software-Fee mit mindestens 3,5% Floor, höheren Fee-Sätzen, vollständiger Weiterleitung, Setup- / Hardwareumsätzen der Primecode GmbH, Umgehungsschutz, POS- / Shop- / Equipment- / 3rd-Party-Marktplatz-Fees, Zahlungsfluss, Fälligkeit, ARR-Zuordnung, Daten, Kosten und Reporting regelt.
- Reserved Matters mit Zustimmung von Primeplay GmbH und Gefühlt Beta UG bei IP, Quellcode, Asset Sale, Liquidation, Verwässerung, Gehalt, CTO-Rolle, Related-Party-Transactions, Anteilsübertragungen und Kontrollwechsel bei Gefühlt Beta UG vorsieht und Jan Driessen auch als Geschäftsführer daran bindet.
- Deadlock-Prozess mit Mediation, Fristen, Kosten und Status-quo-Schutz aufnimmt.
- Klarstellt, dass Deadlock, Mediation oder berechtigte Nichtzustimmung keine Call Option, kein Bad Leaver und keine Abwertung auslösen.
- Leaver-, Call- und Abfindungslogik so regelt, dass nur schwere Pflichtverletzungen wirken; normale Rollen-, Budget-, Umsatz-, Strategie- oder Zustimmungsschutz-Themen dürfen Beteiligungen nicht entwerten. Wirkung auf die von Gefühlt Beta UG gehaltenen Anteile nur bei eng definiertem Bad-Leaver-Fall, vereinbartem Exit oder nicht genehmigtem Kontrollwechsel; Bewertung nicht nur zum Buchwert, sondern unabhängig mit Softwarewert, ARR, Kunden, IP und Goodwill.
- Wettbewerbsverbote eng fasst und bestehende / nicht-padelbezogene Tätigkeiten von Jan Owiesniak und Gefühlt Beta UG ausdrücklich ausnimmt.